Ziel und Zweck:
2. Geltungsbereich
3. Rollen und Verantwortlichkeiten
IT identifiziert, prüft, löscht Daten und aktualisiert Inventar.
Einkauf entscheidet über Entsorgungsweg, beauftragt Partner und prüft Kosten.
Beide Abteilungen tauschen sich über Status und Dokumente aus – IT bestätigt Datenlöschung und Übergabe.
4. Mitgeltende Regelungen
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Entsorgungsvorschriften
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Meldung defekter Hardware (MA)
Identifikation & Prüfung (IT)
IT identifiziert Hardware, die ausgesondert werden soll (z. B. veraltet, defekt, nicht mehr nutzbar).
Prüft:
Technischer Zustand (reparaturfähig? sicherheitsrelevant?)
Datenlöschung erforderlich? (ggf. vorherige Sicherung)
Restwert oder Recyclingvorgaben (z. B. WEEE-Richtlinie)
Freigabe & Dokumentation (IT)
Freigabe & Entsorgungsplanung (Einkauf)
Datenlöschung & Vorbereitung & Übergabe (IT)
IT führt sichere Datenlöschung gemäß Unternehmensrichtlinie durch (z. B. mit Blancco, DBAN).
Dokumentiert Löschung (Datum, Methode, Verantwortlicher).
Entfernt Kennzeichnungen (z. B. Inventaretiketten, Firmenlogos), sofern erforderlich.
IT übergibt Hardware an Einkauf oder direkt an autorisierten Entsorgungspartner.
Entsorgung, Rechnungs- & Kostenprüfung (Einkauf / Entsorgungspartner)
Einkauf bestätigt Empfang und leitet Entsorgungsauftrag weiter.
Bei internem Recycling: IT übergibt an zentrale Entsorgungsstelle.
Einkauf prüft Entsorgungsrechnung (falls extern) gegen Auftrag.
Einkauf verbucht ggf. Abschreibung oder Entsorgungskosten.
Inventaraktualisierung (IT)
IT aktualisiert das Inventar:
Status auf „ausgesondert“ oder „entsorgt“
Datum der Aussonderung
Vermerk zur Entsorgungsmethode (Recycling, Spende, Schrott)
Einkauf erhält Bestätigung der Inventaränderung.
Alle Unterlagen (Aussonderungsantrag, Löschprotokoll, Entsorgungsbestätigung, Inventaränderung) werden archiviert.
IT aktualisiert ggf. den Asset-Plan für zukünftige Beschaffungen.
Prozess abgeschlossen mit vollständiger Dokumentation, Inventaraktualisierung und ggf. Kostenverbuchung.
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