Inhaltsverzeichnis

Richtlinie: Datenschutzrichtlinie

ISMS-Konzept
TitelDatenschutzrichtlinie
Autor:inStefan Voigt
Versionsnummer1
Vertraulichkeitintern
ArtRichtlinie

Hintergrundinformationen

Ziel und Zweck:

2. Geltungsbereich

3. Inkrafttreten und Überprüfung

1. Grundverständnis von Datenschutz

Datenschutz ist eine gemeinsame Verantwortung des Unternehmens und aller Mitarbeitenden. Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Verarbeitung für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist.

Jede Verarbeitung hat sich an den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Vertraulichkeit und Integrität zu orientieren.

2. Verantwortung des Unternehmens

Das Unternehmen verpflichtet sich, den Datenschutz systematisch sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere:

Das Unternehmen stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur von befugten Personen verarbeitet werden.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen

Zum Schutz personenbezogener Daten setzt das Unternehmen unter anderem folgende Maßnahmen ein:

Die konkreten Maßnahmen richten sich nach Art, Umfang und Risiko der jeweiligen Datenverarbeitung.

4. Vertraulichkeit und Datengeheimnis

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt:

Personenbezogene Daten dürfen nicht unbefugt eingesehen, weitergegeben, verändert oder gelöscht werden.

5. Pflichten der Mitarbeitenden

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet:

Eigene private Zwecke rechtfertigen keine Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Unternehmen.

6. Umgang mit Datenschutzvorfällen

Datenschutzvorfälle (z. B. Fehlversand von E-Mails, Verlust von Geräten, unbefugter Zugriff) sind unverzüglich an die zuständige Stelle oder den Datenschutzbeauftragten zu melden.

Eine verspätete oder unterlassene Meldung kann erhebliche rechtliche Folgen für das Unternehmen haben.

7. Schulung und Sensibilisierung

Mitarbeitende werden regelmäßig über Datenschutzpflichten informiert und geschult. Die Teilnahme an Datenschutzschulungen ist verpflichtend.

Neue Mitarbeitende erhalten eine Einführung in diese Datenschutzrichtlinie.

8. Verstöße gegen die Datenschutzrichtlinie

Verstöße gegen diese Datenschutzrichtlinie können arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen und gegebenenfalls zu zivil- oder strafrechtlicher Haftung führen.

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